Organisation
Aufnahmevoraussetzung für die Teilnahme an der Work and Box Company ist die Zugehörigkeit zur beschriebe- nen Zielgruppe. Unsere Teilnehmer kommen aus der Stadt München und den angrenzenden Landkreisen. Über den Eintritt in die Maßnahme entscheidet in enger Abstimmung mit der Maßnahmeleitung das Jugendamt:
- bei Teilnehmern aus der Stadt München die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des regionalen Fachdienstes in den Sozialbürgerhäusern im Rahmen eines verkürzten Hilfeplanverfahrens
- bei Teilnehmern aus dem Landkreis München und anderen Landkreisen das zuständige Jugendamt im Verein mit der Jugendgerichtshilfe
Für Ihre Aufnahme-Anfrage finden Sie hier ein Online-Formular.
Weiterer Baustein des Aufnahmeprozesses ist eine persönliche Vorstellung des Jugendlichen in der Maßnahme, in der Regel in Begleitung einer Bezugs- oder Kontaktperson. Hier wird er sehr direkt mit den Anforderungen des Maßnahmealltags konfrontiert und seine Teilnahme-Motivation auf die Probe gestellt.
Der Jugendliche nimmt maximal zwölf Monate an der Work and Box Company teil. Der Einstieg in die Maßnahme ist fortlaufend möglich. Ein Vorstellungsgespräch bei uns kann jederzeit stattfinden.
Die Work and Box Company wird vom Europäischen Sozialfonds sowie dem Jugendamt der Stadt München und dem Jugendamt des Landkreises München gefördert.




